Für alle Menschen mit festem Wohnsitz in Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Du hast die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung, musst dich aber für eine der beiden Formen entscheiden.
Grundprinzipien des Versorgungssystems
Die Gesundheitsversorgung wird überwiegend durch die Beiträge der krankenversicherten Bürgerinnen und Bürger sowie der Arbeitgeber finanziert. Die Beiträge richten sich dabei nach dem Einkommen, werden aber nur bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe prozentual berechnet. Danach greift ein einheitlicher Höchstbetrag. Ganz nach dem Solidaritätsprinzip, stehen somit reiche für arme, aber auch gesunde für kranke Menschen ein. Weiterhin hat jeder gesetzlich Versicherte hat den gleichen Anspruch auf medizinische Versorgung und Lohnfortzahlung während einer Erkrankung.
Ambulante Versorgung in Deutschland
In Deutschland wird die ambulante Versorgung von allen niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten sowie Fachkräften aus nicht ärztlichen Heilberufen getragen. Bei einer Erkrankung oder einem Gesundheitsproblem empfiehlt sich zunächst ein Besuch bei deinem Hausarzt. Dazu zählen alle praktischen Ärzte, Allgemeinmediziner, Internisten oder Kinder- und Jugendärzte. Diese überweisen dich, wenn nötig, an entsprechende Facharztpraxen, z.B. für Frauenheilkunde (Gynäkologie) oder für Hauterkrankungen (Dermatologie). Auch der direkte Gang zu speziellen Fachärzten ist möglich.
Neben Einzelpraxen gibt es in Deutschland viele Gemeinschaftspraxen oder medizinische Versorgungszentren, in denen mehrere Ärzte und Fachkräfte aus nichtärztlichen Heilberufen zusammenarbeiten. Diese sogenannten „Praxiskliniken“ können Leistungen anbieten, die sonst nur in Krankenhäusern möglich sind.
Zur ambulanten Versorgung zählt auch die ambulante Behandlung im Krankenhaus oder in psychiatrischen Einrichtungen.
Stationäre Versorgung in Deutschland
Die meisten deutschen Krankenhäuser behandeln sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte. Die von Privatunternehmen geführten Kliniken allerdings, nehmen in den meisten Fällen nur Privatpatienten auf.
Bei einem längeren Klinikaufenthalt, einer sogenannten „stationären Behandlung“, musst du mit einer Zuzahlung für Unterbringung und Verpflegung rechnen. Dies wird vor der Behandlung im „Krankenhausvertrag“ zwischen Patient und Klinik festgehalten.
Neben der stationären Versorgung im Krankenhaus gibt es die stationäre medizinische Rehabilitation. Hier werden Behandlungen angeboten, welche dir helfen, nach einer schweren Erkrankung und intensiven Therapie wieder selbstständig und leistungsfähig zu werden. Zu den angebotenen Maßnahmen zählen physiotherapeutische Behandlungen, psychologische Betreuungen sowie die Unterstützung im Umgang mit Hilfsmitteln. In den meisten Fällen schließt sich eine solche Behandlung an den Aufenthalt in einem Krankenhaus an. Weiterhin gibt es Rehabilitationseinrichtungen, die psychisch und/ oder Suchterkrankte in Anspruch nehmen können.
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